Allgemeine Teilnahmebedingungen für MTV-Gewinnspiele
Stand: Juli 2020


1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die VIMN Germany GmbH (oder rechtlich verbundene Unternehmen dieser) auf der Website www.mtv.de und/oder auf dem Musikfernsehsender MTV und/oder auf dem MTV-Text und/oder auf offiziellen Auftritten von MTV auf sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram) durchführt (im Folgenden zusammenfassend als MTV-Gewinnspiele bezeichnet). Gewinnspiele im vorgenannten Sinn sind Bestandteile des Rundfunkprogramms des Senders "MTV" oder eines von VIMN betriebenen Telemedienangebotes, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen, bieten (vgl. auch § 2 Nr. 1. der Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele). Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für MTV-Gewinnspiele ergänzend zu den in den jeweiligen MTV-Gewinnspielen benannten Bedingungen.

2. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme an einem MTV-Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem MTV-Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an. Einsendeschluss ist jeweils der Ablauf der Teilnahmefrist. Falls der Ablauf der Teilnahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, gilt der letzte davorliegende Werktag (ausgenommen Samstag) als Stichtag für den Ablauf der Teilnahmefrist.

3. Zur Teilnahme berechtigt an einem MTV-Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährigen Personen ist die Teilnahme nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gestattet sowie nur bei unentgeltlichen Gewinnspielen sowie nur unter Voraussetzung der gesetzlichen Bestimmungen und der Zulassung durch VIMN. Nimmt ein Minderjähriger an einem MTV-Gewinnspiel teil, erklärt dieser vorher die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter eingeholt zu haben. An Personen, deren Teilnahme nicht gestattet ist, werden auch keine Gewinne ausgeschüttet. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) von VIMN, von den mit VIMN rechtlich verbundenen Unternehmen und von den für das Gewinnspiel relevanten Geschäfts- und Kooperationspartnern.

4. Wie am MTV-Gewinnspiel teilgenommen werden kann, welches Gewinn ausgelobt wird und wie die Ermittlung des Gewinners (bzw. der Gewinner) erfolgt, wird näher (sofern nicht in diesen Teilnahmebedingungen geschehen) im MTV-Gewinnspiel beschrieben. Jeder Teilnehmer kann nur einmal und nur im eigenen Namen teilnehmen. Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst / Gewinnspielservice, ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Gewinnspielclubs und automatisierte Teilnahmen über Gewinnspiel-Robots. Die Mehrfachteilnahme ist ebenso ausgeschlossen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar. VIMN ist berechtigt, den Namen der Gewinner in verkürzter Form (Vorname und abgekürzter Nachname) im Internet, TV und/oder Videotext sowie auf der Website der jeweiligen Kooperationspartner bekannt zu geben. Der Teilnehmer (sowie deren gesetzliche/r Vertreter) erklärt sich mit dieser Form der Bekanntgabe einverstanden, sofern er der Bekanntgabe bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht widerspricht. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet im Rahmen des Gewinnspiels nur in dem Umfang statt, wie dies für das Gewinnspiel erforderlich ist. Im Übrigen wird wegen der erforderliche Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten und der Rechte des Betroffenen vollumfänglich auf die Datenschutzerklärung auf der MTV-Website verwiesen.

5. Erfordert die Teilnahme an einem MTV-Gewinnspiel die Zusendung von Materialien (darunter fällt z.B. auch sog. "User Generated Content" in Form von Bildern und/oder Videos), versichert jeder Teilnehmer (sowie bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter), dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungsrechte an den von ihm geschaffenen und an VIMN übermittelten Materialien zu sein. Gleichzeitig wird VIMN mit der Zusendung des Materials ein umfassendes Nutzungsrecht an diesem eingeräumt (bei Minderjährigen versichert der Teilnehmer hiermit auch die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter), infolge dessen VIMN das Material zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkt in sämtlichen Medien (insbesondere zur öffentlichen Verbreitung im Internet/TV sowie auf sozialen Medien) zu eigenen Zwecken (insbesondere jedoch im Rahmen des Gewinnspiels) nutzen darf. Nach Abschluss des Gewinnspiels ist VIMN berechtigt, jegliches eingesendete Material zu vernichten.

6. Der Teilnehmer erklärt (bei Minderjährigen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) gegenüber VIMN, dass VIMN im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen und Veranstaltungen) keinerlei Haftung für Schäden übernimmt, die durch den Teilnehmer schuldhaft verursacht werden und VIMN von allen Ansprüchen Dritter freigestellt wird. Im Übrigen haftet VIMN nicht für Schäden oder Leistungshindernisse (insbesondere solche durch Inanspruchnahme des Gewinns), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von VIMN liegen. Hinsichtlich der von VIMN erbrachten Haupt- und Nebenleistungen haften VIMN, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen (z.B. das beauftragte Dienstleister) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung VIMN regelmäßig vertrauen darf) besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

7. Ist in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls eine bildliche/textliche Darstellung des möglichen Gewinns Gewinn enthalten, ist diese nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Kleinere Abweichungen (z.B. Farbe, Ausstattung, Modell) sind möglich. VIMN hat im Übrigen das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Gewinne und Preise zu ersetzen. Darüber hinaus hat VIMN das Recht, den jeweiligen Spielablauf bis zum Beginn des Gewinnspiels zu ändern. Dem Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen VIMN oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Der Gegenwert der Gewinne ist nicht auszahlbar.

8. Die Auflösung des Gewinnspiels sowie die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch VIMN, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. VIMN haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung. Die Auflösung des Gewinnspiels kann auf www.mtv.de, auf einer MTV-Seite in den sozialen Medien, und/oder im Fernsehtext des Senders MTV veröffentlicht werden. VIMN behält sich jedoch auch vor, die Gewinner direkt zu kontaktieren (sofern VIMN die Kontaktdaten vorliegen) und diesen über seinen Gewinn zu informieren.

9. Im Falle eines Gewinns wird VIMN den Teilnehmer in Textform (z.B. per Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigen. Alternativ kann eine Benachrichtigung auch über ein soziales Netzwerk erfolgen, wenn das Gewinnspiel dort auch stattgefunden hat. Nach Benachrichtigung ist der Gewinner verpflichtet, VIMN innerhalb von sechs Werktagen, ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird VIMN im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muss VIMN innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung mitgeteilt haben, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist VIMN berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber VIMN sind ausgeschlossen.

10. Preise in Form von Reisen und/oder Veranstaltungen hat der Gewinner grundsätzlich zu dem von VIMN oder vom (Reise-)Veranstalter festgelegten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verfällt der Gewinn, ohne dass ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht. Bei der Inanspruchnahme von Reisen und/oder Veranstaltungen gelten zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen die Bedingungen des jeweiligen (Reise-)Veranstalters. Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis und/oder einer Veranstaltung haftet ausschließlich der (Reise-) Veranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger, nicht jedoch VIMN. Sämtliche über den ausdrücklich ausgelobten Preis hinausgehende Aufwendungen (z.B. An- und Abreise, Verpflegung, Transport, Gebühren, Auslagen, Reiseversicherung, vom (Reise-)Veranstalter genehmigte Umbuchungen) sind vom Gewinner selbständig und auf eigene Kosten zu tragen, soweit dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Auszahlung des Gewinns in Geld, insbesondere wenn im Falle von Reisen oder Veranstaltungen weniger als die maximale Anzahl an Personen an der Reise oder Veranstaltung teilnehmen oder wenn bei Auslandsreisen der Reiseantritt wegen Nichtvorliegen sämtlicher Einreisebedingungen nicht möglich ist. VIMN übernimmt keine Haftung für den Ausfall der Reise oder Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder wegen Umständen, die der (Reise-)Veranstalter bzw. dessen Geschäftspartner zu vertreten haben. Der Gewinner und etwaige Begleitperson(en) haben bei Antritt der Reise ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu führen. Ebenso sind der Gewinner sowie etwaige Begleitpersonen für die Einholung möglicherweise erforderlicher Visa selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Bei Fehlen der erforderlichen Reisedokumente kann VIMN dem Gewinner den Gewinn absprechen. Ansprüche gegen VIMN sind in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Geldpreise werden nach Wahl von VIMN per Verrechnungsscheck oder per Überweisung auf ein vom Gewinner anzugebendes Konto ausgezahlt. Der Gewinner hat VIMN im Falle der Überweisung eines Geldpreises seine Bankverbindung mitzuteilen und erklärt sich damit einverstanden, dass VIMN die Bankverbindung ggf. an den jeweiligen Kooperationspartner weiterleitet, um diesem die Vornahme der Überweisung zu ermöglichen. Kosten, welche infolge der Gutschrift oder der Überweisung des Geldpreises anfallen (z.B. Bankgebühren, Steuern), werden nur dann von VIMN übernommen, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Mit der Überweisung auf das benannte Konto oder der Zustellung des Verrechnungsschecks wird VIMN von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Sofern eine Überweisung des Geldpreises wegen der fehlerhaften Angabe der Bankverbindung oder aus anderen, nicht von VIMN zu vertretenden Umständen nicht erfolgt, bestehen gegen VIMN keine Ansprüche.

12. VIMN ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen von der Teilnahme an einem MTV-Gewinnspiel auszuschließen.

13. VIMN ist jederzeit berechtigt, das MTV-Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere im Falle technischer Komplikationen (z.B. Viren im Computersystem oder Softwarefehler) sowie für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann, Gebrauch gemacht.

14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.