Nach Scarlett Johansson: Will jetzt auch Emma Stone Disney verklagen?

Gierig oder berechtigt?

Nach mehr als einem Jahr COVID-Verspätung, kam im Juli endlich „Black Widow" in die Kinos und wurde zeitgleich auf Disney+ mit Premiere Access zum Streamen zur Verfügung gestellt. Der Marvel-Streifen konnte das beste Startwochenende seit Beginn der Pandemie verzeichnen und in einem untypischen Move, veröffentlichte Disney sogar die Einnahmen, von Disney+: über 60 Millionen US-Dollar schon nach wenigen Tagen.



Was natürlich erst einmal super klingt, führte aber auch dazu, dass die Box-Office-Einnahmen schon nach wenigen Tagen in den Keller gingen und „Black Widow" jetzt der MCU-Film mit den geringsten weltweiten Einnahmen ist. Und genau hier kommt Scarlett Johanssons Klage gegen Disney ins Spiel. Die argumentiert nämlich, dass ihre Gage hauptsächlich an den Kino-Einspielergebnissen festgemacht wurde und weil Disney den Film auf ihrem Streamingdienst veröffentlicht hat, ihr nun Millionen von Dollar flöten gegangen sind. Dafür beruft sie sich auf eine Klausel in ihrem Vertrag, der ihr eine weitreichende Kinoveröffentlichung garantiert.



>>> Hat das Finale von „Loki" etwa das Spider-Verse bestätigt?!



Disney reagierte darauf mit Unverständnis und warf Scarlett in ihrem Statement vor, dass sie die Pandemie und Folgen dessen einfach ignorieren würde. Um den Ganzen noch eine Schippe draufzulegen, veröffentlichten sie Scarletts Gehalt, dass sie für „Black Widow" bekam: 20 Millionen US-Dollar plus zusätzliche Einnahmen durch Disney+.

OK, jetzt mal ganz kurz: auf der einen Seite können wir Scarletts Verärgerung ja verstehen, aber sie hat immerhin schon 20 Millionen bekommen. Lasst Euch das mal auf der Zunge vergehen. 20. Millionen. Dollar.

Scarletts Klage hat aber auch dazu geführt, dass andere Schauspieler das Gleiche in Betracht ziehen. Mit dabei auch Emma Stone, die über den Misserfolg von „Cruella" anscheinend weniger happy ist und es auch darauf schiebt, dass der Film zeitgleich im Kino und auf Disney+ veröffentlichte wurde. Dabei war der, anders als „Black Widow", leider wirklich mies.



Wir lassen dass jetzt mal alles so im Raum stehen und jeder kann für sich selbst entscheiden, ob die Klage(n) berechtigt sind, oder einfach nur gierig?!